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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6319
OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08 (https://dejure.org/2009,6319)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.01.2009 - 19 U 150/08 (https://dejure.org/2009,6319)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 19 U 150/08 (https://dejure.org/2009,6319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Ausschlagung einer Erbschaft sowie Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

  • IWW
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 119; 1943; 2306
    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Irrtum über die tatsächlichen Wertverhältnisse des Nachlasses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ausschlagung einer Erbschaft; Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

  • Judicialis

    BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 1943; ; BGB § 1944; ; BGB § 1945; ; BGB § 1954; ; BGB § 1955; ; BGB § 1956; ; BGB § 2087 Abs. 2; ; BGB § 2306 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ausschlagung der Erbschaft; Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis - Vermächtnis mit Ausgleichszahlung: Recht zur Ausschlagung richtet sich nach Quotentheorie

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlagungsfrist - Ausschlagung einer beschwerten Erbschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1182
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08
    Eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB wird bejaht, wenn es um die Überschuldung des Nachlasses geht oder um eine Belastung des Nachlasses mit wesentlichen Verbindlichkeiten (z.B. Vermächtnis), deren rechtlicher Bestand ungeklärt ist (BGH NJW 1989, 2885).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08
    Weiter wird hierzu gerechnet die Höhe des Erbanteils (OLG Hamm NJW 1966, 1080), die Größe des Nachlasses (KG OLGZ 1993, 1 [Unkenntnis von in früherer DDR gelegenem Immobilienvermögen]), Irrtum über Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass, wenn dieser Irrtum zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt (KG NJW-RR 2004, 941).
  • OLG Hamm, 27.11.1965 - 15 W 121/65
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08
    Weiter wird hierzu gerechnet die Höhe des Erbanteils (OLG Hamm NJW 1966, 1080), die Größe des Nachlasses (KG OLGZ 1993, 1 [Unkenntnis von in früherer DDR gelegenem Immobilienvermögen]), Irrtum über Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass, wenn dieser Irrtum zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt (KG NJW-RR 2004, 941).
  • KG, 11.08.1992 - 1 W 38/91

    Anfechtung; Anfechtbarkeit; Erbe; Ausschlagung; Immobilien; DDR

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08
    Weiter wird hierzu gerechnet die Höhe des Erbanteils (OLG Hamm NJW 1966, 1080), die Größe des Nachlasses (KG OLGZ 1993, 1 [Unkenntnis von in früherer DDR gelegenem Immobilienvermögen]), Irrtum über Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass, wenn dieser Irrtum zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt (KG NJW-RR 2004, 941).
  • OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10

    Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen, sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen, der Irrtum also wesentliche Verbindlichkeiten betrifft, deren Bestehen ungeklärt ist (BGH, Urt. v. 08.02.1989, IVa ZR 98/87, NJW 1989, 2885; BayObLG, Beschl. v. 05.07.2002, 1Z BR 45/01, NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2008, 3 Wx 123/08, NJW 2009, 12; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 31.01.2011, I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11, FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.01.2009, 19 U 150/08, FamRZ 2009, 1182).
  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

    15 Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn der Irrtum nicht nur auf einer unzutreffenden Bewertung der dem Erklärenden bekannten Nachlassgegenstände, sondern vielmehr auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er - wie vorliegend - keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (vgl. BGH NJW 1989, 2885; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182 - 1183, zitiert nach juris, dort Rdz. 26; BayObLG NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 12; vgl. auch Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Auflage § 119 Rdnr. 27 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

    Das wird bei einem Irrtum darüber angenommen, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht, sofern der Irrtum auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht, nicht aber auf einer fehlerhaften Einschätzung des Wertes (Senat, ErbR 2015, 91; FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182; KG NJW-RR 2004, 941; BayObLG NJW 2003, 2016; Leipold, a.a.O., Rn. 13 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 66/21

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für Einziehung von Erbschein und

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert der Nachlassgegenstände übersteigen, begründen aber nur dann einen zur Anfechtung berechtigenden Eigenschaftsirrtum, wenn sie auf konkreten unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses hinsichtlich des Bestandes an Aktiva und Passiva beruhen (vgl. KG, Beschluss vom 20.02.2018 - 6 W 1/18 -, juris Rn. 15; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.01.2009 - 19 U 150/08 -, juris Rn. 26 f.; OLG München, Beschluss vom 28.07.2015 - 31 Wx 54/15 -, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.01.2009 - I-15 Wx 269/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9289
OLG Hamm, 22.01.2009 - I-15 Wx 269/08 (https://dejure.org/2009,9289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2009 - I-15 Wx 269/08 (https://dejure.org/2009,9289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 269/08 (https://dejure.org/2009,9289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anmeldung der Betreuervergütung zur Wahrung der Ausschlussfrist

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist für Betreuervergütung

  • Judicialis

    VBVG § 2; ; VBVG § 4; ; VBVG § 5; ; FGG § 56g

  • rechtsportal.de

    VBVG § 2; VBVG § 4; VBVG § 5; FGG § 56g
    Anforderungen an die Anmeldung der Betreuervergütung zur Wahrung der Ausschlussfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 161
  • FamRZ 2009, 1182
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.1989 - III ZR 82/88

    Anforderungen an Antrag im Betragsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).

    Dort, wo dem Schuldner eine zeitnahe Prüfung des Anspruchs zwecks beschleunigter Abwicklung ermöglicht werden soll, wird hingegen eine Bezeichnung des Anspruchs unter Darlegung des maßgebenden Sachverhalts für erforderlich gehalten (BGH NStZ 1990, 131).

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 444/02

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Entgelten; Berufung auf Fristablauf

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Unstreitig ist danach, dass die pauschale Anmeldung von Ansprüchen, die überhaupt keine Prüfung der Vergütungshöhe ermöglichen, nicht als fristwahrende Geltendmachung im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann (OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG München BecksRS 2008 24322; Bamberger/Roth/Bettin, BGB, Stand 11/2008, § 1836 Rdn.21).
  • BGH, 06.02.1961 - III ZR 13/60

    Fristen des Finanzvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (vgl. KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161, 162).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161 ff.; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., sie lehnen die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers ab).

  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161 [162]).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).

  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    Dazu reicht die bloße Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis für die fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs nicht aus (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2009, 161 ff.; KG FGPrax 2011, 235; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243).

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Rechtslage nicht so unübersichtlich oder zweifelhaft ist, dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag: - vgl. zur Rechtsprechung zu § 2 VBVG: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 -, FGPrax 2001, 243 (zur Betreuervergütung); OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 -, FamRZ 2002, 193; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 16 Wx 26/02 -, OLGR Köln 2002, 338; KG Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264 = FamRZ 2006, 225; BGH MDR 2008, 1399; BGH MDR 2012, 1066; Senat Beschluss vom 22.01.2009, FGPrax 2009, 161;.

  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Ein Nachschieben weiterer Beträge oder Zeiten außerhalb dieser Frist ist nicht möglich (vgl. dazu Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 2 VBVG Rz. 2 unter Hinweis auf OLG Hamm FamRZ 2009, 1182).
  • LG Münster, 04.09.2023 - 5 T 374/23

    Stationäre Einrichtung, ambulant betreute Wohnform

    Die materielle Rechtskraft der Vergütungsbeschlüsse, die ansonsten einer Nachfestsetzung gegen denselben Betroffenen entgegenstehen würde (OLG Hamm BtPrax 2009, 130ff.), hindert somit nicht die nachträgliche Festsetzung des Differenzbetrags gegen die Landeskasse.
  • LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17

    Ändern sich die vergütungsrelvanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats

    Denn der Antrag versetzt den Kostenbeamten dann nicht in die Lage, die Anspruchshöhe richtig zu ermitteln und so das Auflaufen von (höheren) Anspruchsbeträgen im Sinne des Gesetzeszweckes zu vermeiden (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 269/08 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Gewahrt wird die Ausschlussfrist - nur - durch Einreichung eines Vergütungsantrages, der es dem Nachlassgericht ermöglicht, die zutreffende Vergütungshöhe zu prüfen und festzustellen; mit anderen Worten muss der Antrag "bewilligungsfähig" sein, damit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (BGH NJW-RR 2013, S. 519 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2002, S. 193 f.; OLG Dresden FamRZ 2004, S. 137 f.; OLG München MDR 2006, S. 815 f.; KG MDR 2013, S. 411; anderes ergibt sich auch nicht aus der eine pauschalierte Betreuervergütung betreffenden Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2009, S. 161 f.; ferner: MK-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 2 VBVG Rdnr. 3; Palandt-Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2 VBVG Rdnr. 3).
  • LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10

    Zur Aufwandsentschädigung

    Dies ist dann anzunehmen, wenn die Anmeldung dem Kostenbeamten die Prüfung und Feststellung der Ansprüche ermöglicht (so OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009, BtPrax 2009, 130 ff. zu § 2 VBVG ).
  • LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20

    Zur Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers für die Zeit der Unterbringung des

    Denn der Antrag versetzt den Kostenbeamten dann nicht in die Lage, die Anspruchshöhe richtig zu ermitteln und so das Auflaufen von (höheren) Anspruchsbeträgen im Sinne des Gesetzeszweckes zu vermeiden (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 269/08 -, Rn. 16, juris).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Auch hier muss die Frage daher vorrangig nach dem Gesetzeszweck beantwortet werden (so zu Recht OLG Hamm, FGPrax 2009, 161, 162).
  • LG Rostock, 13.08.2014 - 3 T 196/13

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

  • KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12

    Wahrung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines

  • LG Gera, 24.01.2024 - 7 T 337/23
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 23.02.2009 - 3 T 738/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25157
LG Kassel, 23.02.2009 - 3 T 738/08 (https://dejure.org/2009,25157)
LG Kassel, Entscheidung vom 23.02.2009 - 3 T 738/08 (https://dejure.org/2009,25157)
LG Kassel, Entscheidung vom 23. Februar 2009 - 3 T 738/08 (https://dejure.org/2009,25157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VBVG
    Betreuervergütung: Unterbringung eines Betreuten in einer Gastfamilie als Heimaufenthalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuervergütung: Unterbringung eines Betreuten in einer Gastfamilie als Heimaufenthalt

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Unterbringung in Gastfamilie als Heim

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Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1182
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07

    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in

    Auszug aus LG Kassel, 23.02.2009 - 3 T 738/08
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 23. Januar 2008 (FamRZ 2008, 778) - allerdings lediglich im Rahmen eines Hinweises "für das weitere Verfahren" - ausgeführt, dass der Aufenthalt eines Betreuten in einer Pflegefamilie grundsätzlich nicht als Aufenthalt in einem Heim anzusehen sei.
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06

    Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher

    Auszug aus LG Kassel, 23.02.2009 - 3 T 738/08
    Von Letzterem darf zwar regelmäßig ausgegangen werden, wenn die in Rede stehende Einrichtung der Heimaufsicht unterliegt, deren Fehlen rechtfertigt umgekehrt aber nicht ohne weiteres die Annahme, der Betroffene verfüge über eine eigene Wohnung (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.04.2006 - 33 Wx 42/06 - Juris TZ 9 = FGPrax 2006, 163).
  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Auszug aus LG Kassel, 23.02.2009 - 3 T 738/08
    Ob die Aufnahme in eine Gastfamilie in den Fällen, in denen diese weitergehend eine Versorgungsgarantie im Sinne einer umfassenden Daseinsvorsorge für alle Angelegenheiten übernommen hat, die zumindest weitgehend unabhängig von Änderungen des Gesundheitszustands sowie des Hilfebedarfs des Betroffenen ist, dem Aufenthalt in einem Heim gleichgestellt werden kann (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.05.2006 5 W 48/06 ), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden; denn nach dem maßgebenden Vertrag ist die Gastfamilie nicht verpflichtet, dem Betroffenen eine solch umfassende Versorgung und Pflege angedeihen zu lassen.
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